Bürgerinformationsveranstaltung

Bericht von der Bürgerinformationsveranstaltung am 31. Mai 2021 im Bissendorfer Ratshaus

Es ging um die Bebauungspläne Nr. 162 „Gartenfachmarkt Natbergen“ und Nr. 163 „Natbergen – Auf der Heide“. Nachdem die Aufstellung der Pläne im Rat beschlossen und diskutiert worden war, muss die Gemeinde ihre Pläne in einer sog. „frühzeitigen Bürgerinformation“ vorstellen.

Anlass für den Plan Nr. 163 sei der Wunsch von Anwohnern nach zusätzlichen Bauplätzen in zweiter Reihe und das Schließen von Baulücken gewesen. Aus vorangegangenen Diskussionen (Informationsveranstaltung am 9.9.2019) habe man festgehalten, dass der Siedlungscharakter erhalten und eine behutsame Entwicklung angestrebt sei. Es sei nicht gewollt, eine Neubausiedlung für Ansiedlungswillige, sondern Erweiterungsmöglichkeiten für Anwohner zu schaffen. Es würden daher auch keine neuen (Stich-)Straßen geplant, daher müssten die Bauten in zweiter Reihe über die Vordergrundstücke erschlossen werden.

Städtebaulich und stilistisch würde man den Charakter einer ländlichen „Reihensiedlung“ erhalten wollen. Daher habe man entlang der Straße „Auf der Heide“ Baumöglichkeiten geschaffen, die Straße „Am Strothebach“ hingegen nicht überplant. Es seien nur Einfamilienhäuser mit mindestens 40° geneigten Dächern erlaubt, die auf großen Grundstücken genügend Freifläche zwischen den Bauten belassen. Schottergärten seien verboten.

Planungsvariante B1
Planungsvariante B1

Es wurden 5 Planungsvarianten mit unterschiedlichen Bebauungsdichten vorgestellt. Favorisiert würde die Variante B1, die bei 77 Bestandbauten 63 Neubauten ermöglicht. Sie stelle angeblich einen guten Kompromiss zwischen einer intensiven Bebauung und Erhaltung von Landwirtschaft, Natur und Freiraum dar.

Alle Pläne würden zwischen dem 1. Juni und 1. Juli 2021 im Bissendorfer Rathaus öffentlich ausliegen und im Internet zur Verfügung gestellt, während dieser Zeit könnten Bürger Einwände formulieren, die in dem weiteren Planungsprozess abzuwägen sind. Eine weitere Bürgerbeteiligung würde folgen, wenn sich der Rat auf eine Variante geeinigt habe und diese als Satzung beschließen wolle.

Vorabplanung Gartencenter in Natbergen
Vorabplanung Gartencenter in Natbergen

Anlass für den Plan Nr. 162 sei der Wunsch der Gärtnerei Haucap, sich zu einem Gartencenter zu vergrößern und an die „Lüstringer Straße“ umzusiedeln. Aus städtebaulicher Sicht würde man den Umsiedlungswunsch befürworten, um die Wohnsiedlung vor Verkehr zu schützen. Es handele sich um eine sogenannte vorhabenbezogene Planung, das bedeute, dass die Gemeinde die Bauleitplanung nur für dieses Vorhaben betreibt. Dazu würde ein „Sondergebiet“ ausgewiesen, auf dem ausschließlich das geplante Gartencenter errichtet werden dürfe.

Vorgesehen sei ein eingeschossiger Gebäudekomplex mit hervorgehobenem Eingangsbereich, teilweise eingegrüntem Parkplatz, angegliederten Gewächshäusern und Bistro von 16.000 m² Gesamtfläche.

Es wurden Pläne und Visualisierungen des beauftragten Architektenbüros gezeigt.

In der anschließenden Diskussion wurde von Betroffenen, die keine oder in ihren Augen nur unzureichende Baumöglichkeiten bekommen haben, kritisiert, dass zu wenig Bauflächen geschaffen würden, dass man doch größer und moderner denken solle, dass man Stichstraßen zur besseren Erschließung anlegen und die Nähe zur Stadt Osnabrück nutzen solle. Die verbleibenden Freiflächen sollten aufgewertet werden, z.B. indem links und rechts des Strothe- und/ oder des Rosenmühlenbachs Fahrradwege analog zum Haseuferweg angelegt werden.

Andere kritisierten, dass die Variante B1 den Häuserbestand nahezu verdoppeln und allein dadurch schon der Siedlungscharakter einschneidend verändern würde, dass die Siedlung keineswegs eine „Reihensiedlung“ sie, was die verwendeten Planungskriterien sinnlos mache, und dass viele landwirtschaftliche Flächen überplant würden, was sich nicht nur mit dem Wunsch der Anwohner nach Erweiterung oder der Schließung von Baulücken rechtfertigen lasse.

Eher vorsichtig wurde der Vorwurf vorgetragen, dass beide Planungen (Siedlungsentwicklung und Gartenfachmarkt) gleichzeitig erfolgten, und dass die durch die Aussiedlung freiwerdenden Gärtnereiflächen keine landwirtschaftlichen Flächen bleiben, sondern als Bauplätze in die Bauplanung einbezogen worden seien. Dort sollen 12 Bauplätze entstehen, was nicht dem Wunsch nach Bauen in zweiter Reihe erklärt werden könne.

Unserer Ansicht nach gibt es tatsächlich einige gravierende Kritikpunkte:

Wir kritisieren besonders, dass sich das Ziel der Planung grundlegend verändert hat. Während Bürgermeister Halfter auf der Informationsveranstaltung am 9. September 2019 noch fast ausschließlich den Wunsch der Anwohner nach Bauen in zweiter Reihe erfüllen wollte, erschließt der jetzt präsentierte Entwurf "B1" mehr neue Wohnbaugrundstücke (32) als Baumöglichkeiten in zweiter Reihe (31). Viele Anwohner, die in ihren Gärten bauen wollten, dürfen das immer noch nicht. Andere, die dürfen, wollen aber gar nicht. Und Dritte wollen und dürfen zwar, scheitern aber an mangelnden Zuwegungen oder Grundstücksgrößen. Das ursprüngliche Ziel, die Legalisierung des Wunsches nach Bauen in zweiter Reihe, wurde also nur sehr unvollständig erfüllt.

Stattdessen wurden aus vielen bislang unbebauten Wiesen und Äckern Baugrund­stücke gemacht. Diese Baumöglichkeiten gehen weit über das Schließen von Bau­lücken hinaus, das im September 2019 als mögliches, aber deutlich nachrangiges Ziel des Verfahrens angekündigt worden war.

Außerdem fand die „wohnbauliche Nachnutzung des bestehenden Betriebsgeländes eines Gartenbaubetriebs“ (Vorentwurfsbegründung S. 3, 7) als offizielles Planungsziel Eingang in die Siedlungsplanung. Noch im September 2019 hatte Bürgermeister Halfter versprochen, die beiden Verfahren hätten nichts miteinander zu tun. Durch die nun dennoch erfolgte Verknüpfung bekommt der jetzige Planungsentwurf einen äußerst bitteren Geschmack, denn durch die gleichzeitige Aussiedlung und die weitreichenden baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten der dann freigewordenen landwirtschaftlichen Flächen stellt die jetzige Planung einen immensen Vorteil für Ratsmitglied Haucap dar. Mit 12 Bauplätzen, davon lediglich zwei in zweiter Reihe, 10 als eigenständige Bauten, wäre Wolfgang Haucap der größte Nutznießer der ganzen Angelegenheit.

Und zwar gleich mehrfach. Denn allein an der Stichstraße zur jetzigen Gärtnerei würden vier Neubauplätze entstehen. Hier stellt sich die Frage, warum in diesem Fall vom Kriterium einer „Reihensiedlung“ abgesehen und die Stichstraße bebaut werden soll. Die Stichstraße zu seinem neu gebauten Anwesen soll hingegen nicht bebaut werden, was auf eine zumindest uneinheitliche Anwendung der Planungskriterien hinweist. Überhaupt stellt sich die Frage, warum ausgerechnet dieses Anwesen außerhalb des Planbereichs bleibt.

Die vorgebrachte Argumentation zur Begründung des jetzigen Planungsentwurfs – es handele sich um eine „Reihensiedlung“, deren Lücken nun geschlossen würden – wird nicht nur durch die „Stichstraßenproblematik“ beeinträchtigt, sie ist ganz offensichtlich unzutreffend. Sogar die Entwurfsbegründung selbst spricht mehrmals von einer „lockere[n], dörflich geprägte[n] Bestandsbebauung“ (ebd. S. 4, auch S. 3, 6), an keiner Stelle von Reihensiedlung oder -bebauung.

Tatsächlich ist das Charakteristikum dieser Siedlung nicht die Reihe, sondern die Lücke. Die lockere Mischung von landwirtschaftlichen und bebauten Flächen, die viel Freiraum bietet und anhand der die historische Entwicklung der Siedlung abgelesen werden kann, ist ihr herausragendes Charakteristikum. Städtebaulich würde man das eher als „Streusiedlung“ bezeichnen.

Wenn also Grundlage der Planung die behutsame Weiterentwicklung des Siedlungscharakters sein soll, wie auf dieser Veranstaltung mehrmals betont wurde, dann ist dieses Ziel ebenfalls nur sehr unzureichend erfüllt. Ganz unabhängig davon, dass sich eine „Reihensiedlung“ und Bauen in zweiter Reihe sowieso gegenseitig widersprechen. Das Reihensiedlungsargument scheint uns daher vorwiegend zur Rechtfertigung der umfangreichen Neubaugrundstücke auf landwirtschaftlichen Flächen kreiert worden zu sein.

Ein wenig stört uns auch, dass behauptet wird, wir (die IG Natberger Heide) hätten „unzutreffend ausgeführt, dass zwischen 61 bis 72 neue Baugrundstücke entstehen könnten“ (ebd. S. 7), dass wir die Gemeinde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen angezeigt hätten und dass aufgrund des Datenschutzes keine erneute Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden konnte.

Wir hatten die Behauptungen bereits mehrmals widerlegt und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Dass sie trotzdem Eingang in die Entwurfsbegründung gefunden hat, könnte als Diffamierung interpretiert werden.

Planungsvariante C
Planungsvariante C

Den Vorgaben der Informationsveranstaltung vom September 2019 wird übrigens die Planungsvariante „C“ am besten gerecht. Die Variante orientiert sich tatsächlich an dem damals vorgestellten Ziel, vorwiegend das Bauen in zweiter Reihe zu ermöglichen. Außerdem erfüllt lediglich die Variante „C“ die Aussage der Gemeinde Bissendorf in der aktuellen Vorentwurfsbegründung (S. 5), landwirtschaftliche Flächen nur in dem erforderlichen Mindestmaß für die städtebauliche Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Die Einschränkung, dazu wäre die Beibehaltung der Gärtnerei am Standort nötig, leuchtet nicht ein, sie widerspricht außerdem den Aussagen vom September 2019, wonach beide Verfahren unabhängig voneinander seien.

Die Unterlagen zu den Bebauungsplänen Nr. 162 und 163 können bei der Gemeinde Bissendorf oder auf unserer Homepage eingesehen werden. Wir hoffen sehr, dass Bürgereinwände und Anregungen an die Gemeinde angemessen berücksichtigt werden. Einwände können von allen eingewendet werden, die sich von den Planungen betroffen fühlen.

 


Materialien der Gemeinde Bissendorf

B-Plan Nr. 162

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Präsentation des B-Plans Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Geltungsbereich des B-Plans Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Vorentwurf des B-Plans Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Gartencenter - Vorhaben- und Erschließungsplanung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Vorentwurfsbegründung des B-Plans Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Scopingbericht zum B-Plan Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Schalltechnische Beurteilung des B-Plans Nr. 162 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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47. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Vorentwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Entwurfsbegründung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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B-Plan Nr. 163

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Präsentation des B-Plans Nr. 163 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Geltungsbereich des B-Plans Nr. 163 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Vorentwurf des B-Plans Nr. 163 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Vorentwurfsbegründung des B-Plans Nr. 163 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Scopingbericht zum B-Plan Nr. 163 zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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48. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Vorentwurfsbegründung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Bürgerinformationsveranstaltung am 31.5.2021
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Kommentare: 4
  • #1

    Hallo (Dienstag, 22 Juni 2021 21:32)

    das sieht doch ein blinder dass haucap die baugrundsteucke braucht um sein gartencenter bauen zu koennen. wie soll das auch anders funktionieren? alle wissen das. alle machen mit -keiner schreitet ein. wo bleiben die behoerden? super demokratie die das ermoeglicht!

  • #2

    Green (Dienstag, 11 Oktober 2022 20:57)

    Gärtnereien haben es in letzten 20 Jahren echt schwer sich gegen den ganzen Konkurrenzdruck aus den Niederlanden zu wehren, da muss man schon groß denken um nicht unterzugehen.
    Habe vor etwas dreißig Jahren Gärtnerin gelernt, seitdem haben es ca. 80-90% der Produktionsgätnereien nicht geschafft zu überleben, und viele die den Gärtnerberuf gelerntbund geliebt haben mussten sich andere Berufe suchen.
    Haucap ist eine der wenigen die nicht nur Blumen den Niederlanden verkauft, sonder auch noch selber produziert. Da finde ich es nur legitim das alte Gelände als Bauland zu vermarkten, wo im Moment alles nur noch teurer wird.
    Alle die darüber herziehen, würden es nicht anders machen wenn sie an Haucaps stelle wären, mal drüber nachdenken.

  • #3

    K.H. (Samstag, 15 Oktober 2022 11:07)

    Hallo Green,
    das mag alles richtig sein, mit dem Konkurrenzdruck bei Gärtnereien und so, aber darum geht es nicht.
    Das Problem ist, dass Unternehmer Haucap die Gemeinde instrumentalisiert, um seine Interessen durchzukriegen. Die Gemeinde macht gleich zwei Wunschplanungen für diesen Unternehmer: 1. Weil der billig bauen will, widmet sie eine landwirtschaftliche Fläche in Gewerbefläche um. Und weil er 2. trotzdem noch sehr viel Geld braucht, macht sie seine bisherigen Flächen zu Bauland, das er teuer verkaufen kann.
    Das alleine ist schon eine doppelte Sauerei. Hinzu kommt, dass Haucap jahrelang im Gemeinderat war und ist und da seine Fäden ziehen konnte und kann. Das ist eine unselige Verquickung von Politik und Wirtschaft, wie man sie sonst nur aus Schundromanen kennt.
    Und noch eine Instrumentalisierung: Der Wunsch von Anwohnern nach Bauen in zweiter Reihe wird benutzt, um das Bauland-Geschenk an Haucap zu rechtfertigen. Dabei haben die beiden Sachen nichts miteinander zu tun. Würde man nur Bauten in zweiter Reihe erlauben, hätte Haucap nur wenig davon (evtl. 4 Bauplätze). Daher die B1-Planung, die für ihn ganz erhebliche Vorteile bringt (12 Bauplätze). Diese Planung hat aber mit Bauen in zweiter Reihe nur noch sehr wenig zu tun.
    Übrigens, wenn es tatsächlich nur um Konkurrenzdruck ginge, könnte Haucap sofort mit seinem Vorhaben beginnen. Im Natberger Feld, keine 500 Meter vo seinem jetzt geplanten Standort entfernt. Aber da muss er Gewerbepreise für die Fläche zahlen.

  • #4

    doppe (Sonntag, 16 Oktober 2022 17:14)

    selbst konkurrenz rechtfertigt keine mogelei. die gaertereien in holland muessen sich schliesslich auch an recht und gesetz halten!